Alexander Frank
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen, erteilten Aufträge. Sie
gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten
Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt
wurden oder vorliegen.
2.
Geltung
Leistungen und Angebote des Fotografen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Aufträge auch wenn
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erneut übermittelt werden sollten.
3.
Urheberrecht
3.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
3.2. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen
Vereinbarung.
3.3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars an den
Fotografen auf den Auftraggeber über.
3.4. Der Besteller eines Bildes i.S.v. § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
3.5. Bei der Verwertung der Fotografien kann der Fotograf, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum
Schadensersatz.
3.6. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den
Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
3.7. Der Auftraggeber darf die vom Fotografen hergestellten Fotografien grundsätzlich
nur für private Zwecke nutzen und nicht kommerziell verwenden.
3.8. Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Mündliche Absprachen und
Änderungen bedürfen der Schriftform
4.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
4.1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz
oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten ( Reisekosten, Modellhonorare,
Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom
Auftraggeber zu tragen. Die Ausweisung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist aufgrund
der Kleinunternehmerregelung aus §19(1) UstG entbehrlich.
4.2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der
Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in
Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug
durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren
Zeitpunkt herbeizuführen.
4.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages bleiben die gelieferten
Fotografien Eigentum des Fotografen.
4.4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung
der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich
der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für
bereits begonnene Arbeiten.
5.
Haftung
5.1.Der Auftraggeber haftet für Schäden, die seine Gäste, Angehörigen und das
Personal des bewirtenden Betriebs dem Auftragnehmer, seinem/er Assistent(in) sowie
deren Eigentum, insbesondere seiner Arbeitsausrüstung zufügen. Immaterielle
Schäden sind nicht erfasst.
5.2. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig auf. Er ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, die von ihm aufbewahrten Negative nach drei Jahren seit Beendigung des
Auftrags zu vernichten.
5.3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien
nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
6.
Nebenpflichten
6.1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen
die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht
beruhen, trägt der Auftraggeber.
6.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt
der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei
Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen
oder bei Blockierung seiner Studio räume die Gegenstände auf Kosten des
Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
7.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
7.1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Fotografien zur Auswahl, hat
der Auftraggeber die nicht ausgewählten Fotografien innerhalb einer Woche nach
Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr
zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Fotografien kann der Fotograf, sofern
er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
7.2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang
beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung
zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann
der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild
verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht
entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder
Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf
Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten:
eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes
Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden
oder niedriger ist als die
Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem
Fotografen vorbehalten.
7.3.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die
der Fotograf nicht
zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das
Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein
Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem
Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des
Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
7.4. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich
vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Lieferzeitangaben im Vertrag sind lediglich
Richtwerte und dürfen von Fall zu Fall und je nach Leistungsumfang und Auftragslage
abweichen, sofern keine verbindliche und auf den Tag genaue Liefertermine
schriftlich vereinbart wurden.
8.
Datenschutz
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz(BDSG) und das Gesetz über
den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG) zu beachten.
8.2. Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden personenbezogene
Daten erhoben,
gespeichert, verarbeitet und genutzt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass
die erhobenen Daten zum Zwecke der Beratung, zur Serviceverbesserung, zur
Rechnungslegung und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienste nutzt und
verarbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8.3. Der Fotograf darf die produzierten Fotografien ohne jede zeitliche, örtliche und
inhaltliche Einschränkung durch den Fotografen selbst oder durch Dritte wie z.B. an
den Aufnahmen beteiligte Personen wie etwa Stylisten, die in dessen Einverständnis
handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken
(insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizieren und zu Werbezwecken
verwenden. Auftraggeber überträgt dem Fotografen gleichzeitig alle Nutzungsrechte
einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung
zustande gekommenen Bildmaterial und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer
uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung
einverstanden.
9.
Digitale Fotografie
9.1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotografien des
Fotografen auf Datenträgern aller Art durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
9.2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur
Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen
wurde.
10.
Bildbearbeitung
10.1. Die Bearbeitung von Fotografien des Fotografen und ihre Vervielfältigung und
Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation
ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten
Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fotografien des Fotografen digital so zu
speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten
elektronisch verknüpft wird.
10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so
vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf
Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen
Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und
eindeutig identifizierbar ist.
10.4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der
elektronischen Bearbeitung fremder Fotografien zu beauftragen, wenn er einen
solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die
auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
11.
Nutzung und Verbreitung
11.1. Die Verbreitung von Fotografien des Fotografen im Internet und in Intranets, in
Online- Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen
Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem
Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
11.2. Die Weitergabe digitalisierter Fotografien im Internet und in Intranets und auf
Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder
zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
11.3.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf
elektronischem
Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
11.4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den
Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
11.5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung stellt, die nicht im vertraglichen Leistungsumfang vereinbart wurden,
so ist dies gesondert zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
11.6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen
verändert werden.
11.7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online
und offline liegen beim Auftraggeber. Die Art und Weise der Übermittlung kann der
Auftragnehmer bestimmen.
12.
Änderung und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
12.1. Der Fotograf ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
12.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom
01.01.2012 bis auf weiteres. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen
Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen.
13.
Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam
oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach
Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen
Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit der AGB im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame
und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen
Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: 01.01.2018
Alexander Frank
Isarstr.57
91052 Erlangen
Webseite: www.fafoto.de
Mob.: 0177-3205513
E-Mail: fafoto@gmail.com
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Hochzeitsfotograf Alexander Frank  -  fafotode@gmail.com

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